Gesetze / Warenkauf-RL Warenkauf-RL Art 5 Vertragsmäßigkeit von Waren Stand: 02.10.2026 Unbeschadet des Artikels 9 liefert der Verkäufer dem Verbraucher Waren, die — soweit anwendbar — die Anforderungen der Artikel 6, 7 und 8 erfüllen.