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Art 5 Warenkauf-RL — Vertragsmäßigkeit von Waren

Warenkauf-RL

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unbeschadet des Artikels 9 liefert der Verkäufer dem Verbraucher Waren, die — soweit anwendbar — die Anforderungen der Artikel 6, 7 und 8 erfüllen.