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§ 4 WappenVO (Sachsen) — Darstellung des Wappens

Wappenverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei einer Schwarz-Weiß-Darstellung des Wappens ist entsprechend der Anlage zum Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen für die Farbe Gold eine mit Punkten besäte Fläche und für die Farbe Grün eine schrägrechte Schraffur zu verwenden.