Gesetze / Landesrecht Sachsen / Prüfungsverordnung Waldorfschulen
WaldorfPVO§ 27 Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Für Schüler, die im Schuljahr 2017/2018 zur Abiturprüfung zugelassen wurden und die Abiturprüfung wiederholen, gilt diese Verordnung in der bis zum 31. Juli 2018 geltenden Fassung fort.