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§ 27 WaldorfPVO (Sachsen) — Übergangsregelung

Prüfungsverordnung Waldorfschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Schüler, die im Schuljahr 2017/2018 zur Abiturprüfung zugelassen wurden und die Abiturprüfung wiederholen, gilt diese Verordnung in der bis zum 31. Juli 2018 geltenden Fassung fort.