§ 10
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BVerfG, 03.03.2009 – 2 BvC 3/07Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte: Unvereinbarkeit der Bundeswahlgeräteverordnung mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WahlPrG/10#abs-1 (1) Der Wahlprüfungsausschuß berät geheim über das Ergebnis der Verhandlung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WahlPrG/10#abs-2 (2) An der Schlußberatung können nur diejenigen ordentlichen und beratenden Mitglieder des Ausschusses oder ihre Stellvertreter teilnehmen, die der mündlichen Verhandlung beigewohnt haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WahlPrG/10#abs-3 (3) Bei der Schlußentscheidung gilt Stimmenthaltung als Ablehnung.