Gesetze / Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau
WaStrSchlBetrZV 2008§ 3
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Fahrzeuge müssen an nicht fernbedienten Schleusen im Tagverkehr bis spätestens 21:30 Uhr und im Nachtverkehr bis spätestens 5:30 Uhr in die letzte, in der jeweiligen Verkehrszeit zu durchfahrende Schleusenkammer eingefahren sein.