Gesetze / Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4MLTBek 1Anlage 1
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Amtliches Gewährzeichen der Milchabsatzbehörde
(Inhalt: Nicht darstellbares Gewährzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1972, 1389)