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Anlage 1 WZG§4MLTBek 1

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Amtliches Gewährzeichen der Milchabsatzbehörde

(Inhalt: Nicht darstellbares Gewährzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1972, 1389)