Gesetze / Wasserstofftankstellenverordnung
WTV§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WTV/6#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WTV/6#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird mit Zustimmung des Bundesrates verlängert.