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§ 6 WTV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wasserstofftankstellenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.12.2019 bis 06.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird mit Zustimmung des Bundesrates verlängert.