§ 12 Strafarrest statt Freiheitsstrafe
Stand: 10.06.2019
Darf auf Geldstrafe nach § 10 nicht erkannt werden oder ist bei Straftaten von Soldaten die Verhängung einer Freiheitsstrafe, die nach § 47 des Strafgesetzbuches unerläßlich ist, auch zur Wahrung der Disziplin geboten, so ist, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten nicht in Betracht kommt, auf Strafarrest zu erkennen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 12 WStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 29.11.2012 – 2 WD 8/12Recht auf Gewährung der Schlussgehörs im vorgerichtlichen Verfahren; Unterbleiben einer Aufforderung an den Wehrdisziplinaranwalt; schwerer Verfahrensmangel; ZurückverweisungZitiert von 5
- BVerwG, 06.05.2003 – 2 WD 29.02Zitiert von 61
- LG Hildesheim, 18.12.2006 – 23 StVK 787/06
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.