Gesetze / Wettbewerbsregistergesetz

WRegG

§ 1 Einrichtung des Wettbewerbsregisters

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WRegG/1#abs-1 (1) Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WRegG/1#abs-2 (2) Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WRegG/1#abs-3 (3) Das Wettbewerbsregister wird in Form einer elektronischen Datenbank geführt.

§ 2