Gesetze / Gesetz über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere
WPapUmstG§ 4
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, sobald es gemäß Artikel 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschließt.
Gesetze / Gesetz über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere
WPapUmstGStand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin, sobald es gemäß Artikel 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschließt.