Gesetze / Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
WODrittelbG§ 19 Ermittlung der Gewählten
Stand: 10.06.2019
Gewählt sind die Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben. Muss der zu Wählende Arbeitnehmer des Unternehmens sein (§ 4 des Gesetzes), so sind die Bewerber gewählt, die diese Voraussetzung erfüllen und die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet jeweils das Los.