Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
WMVO§ 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
Stand: 10.06.2019
Der Wahlvorstand stellt eine Liste der Wahlberechtigten auf. Die Wahlberechtigten sollen mit dem Familiennamen und dem Vornamen, erforderlichenfalls dem Geburtsdatum, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.