Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 71a Vorzeitige Besitzeinweisung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VGH Bayern, 09.02.2022 – 8 A 21.40032Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 23.09.2021 – 4 MB 32/21Zitiert von 12
- VGH Bayern, 01.08.2025 – 22 AS 25.40033
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 – OVG 11 A 6.18Voraussetzungen einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 44b EnWG für den Bau einer Gasversorgungsleitung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/71a#abs-1 (1) Die zuständige Behörde hat den Träger eines Vorhabens zum Küsten- oder Hochwasserschutz auf Antrag nach der Feststellung des Plans oder nach der Erteilung der Plangenehmigung in den Besitz einzuweisen, wenn
1.
der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks, das für das Vorhaben benötigt wird, sich weigert, den Besitz durch Vereinbarung unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche dem Träger des Vorhabens zu überlassen,
2.
der sofortige Beginn von Bauarbeiten aus Gründen eines wirksamen Küsten- oder Hochwasserschutzes geboten ist und
3.
der Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung vollziehbar ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/71a#abs-2 (2) § 20 Absatz 2 bis 7 des Bundeswasserstraßengesetzes gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/71a#abs-3 (3) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.