Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 66 Weitere anwendbare Vorschriften
Stand: 10.06.2019
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- BAG, 25.08.2022 – 2 AZR 225/20Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GGZitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2019 – 3 S 2668/18Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf das Verhältnis zwischen dem Gewässerbenutzer und den Gewässerschutzbeauftragten finden die §§ 55 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende Anwendung.