Gesetze / Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
WGSVG§ 2 Amtshilfe
Stand: 10.06.2019
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- BSG, 03.05.2005 – B 13 RJ 34/04 RGhetto-Renten-Gesetz: Ausschluss der Anwendung des § 306 Abs. 1 SGB VI bei Neufeststellung einer Auslandsrente für Bestandsrentner KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 68
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§§ 3 bis 7 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten auch für Ersuchen der Versicherungsbehörden und der Organe der Versicherungsträger, die in Durchführung dieses Gesetzes ergehen.