Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 60 Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 36
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.04.2026 – 2 WD 45.25
- BVerwG, 12.09.2025 – 2 WD 28.24Weitgehende Degradierung wegen des Vortäuschens von Straftaten in 68 FällenZitiert von 3
- BVerwG, 22.04.2021 – 2 WD 15/20Beförderungsverbot wegen sexueller Belästigung in Form sexuell herabsetzender BemerkungenZitiert von 14
- BVerwG, 04.07.2019 – 2 WD 20/18Schießsicherheit; Schießunfall; Bemessung der DisziplinarmaßnahmeZitiert von 22
- BVerwG, 20.05.2010 – 2 WD 12/09Dienstvergehen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung; privatnütziger Einsatz von Wehrpflichtigen; Verwendung eines Dienstkraftfahrzeugs zu privaten Zwecken; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; BeförderungsverbotZitiert von 3
- BVerwG, 10.02.2010 – 2 WD 9/09Warenhausdiebstahl eines Soldaten in Vorgesetztenstellung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; zweistufiges PrüfungsschemaZitiert von 79
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 22.01.2026 – 2 WD 39.25Änderung der Disziplinarmaßnahme von einer Degradierung zu einem Beförderungsverbot wegen Überlänge des Disziplinarverfahrens (mehr als 6 Jahre); Trennungsgeldbetrug und unerlaubtes FernbleibenZitiert von 4
- BVerwG, 16.10.2025 – 2 WD 1.25Zugriff auf dienstliches Material durch einen Mannschaftsdienstgrad, der für das Material vergleichbar verantwortlich ist wie ein Materialverantwortlicher, dem es anvertraut istZitiert von 1
- BVerwG, 14.08.2025 – 2 WD 29.24Verhängung der Höchstmaßnahme bei Erschleichen einer rechtswidrigen Beförderung durch unwahre AngabenZitiert von 2
36 Entscheidungen zu § 60 WDO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/60#abs-1 (1) Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie gegen Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit sind:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/60#abs-2 (2) Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegen Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sowie gegen Personen nach § 1 Absatz 3 sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/60#abs-3 (3) Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegen Reservistinnen und Reservisten sowie gegen in ein Wehrdienstverhältnis nach dem Reservistengesetz berufene Soldatinnen und Soldaten sind:
Sind sie zugleich Soldatinnen im Ruhestand oder Soldaten im Ruhestand oder Personen nach § 1 Absatz 3 ist nur Absatz 2 anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/60#abs-4 (4) Wegen desselben Dienstvergehens dürfen nur Kürzung der Dienstbezüge und Beförderungsverbot nebeneinander verhängt werden. Sie sollen insbesondere nebeneinander verhängt werden, wenn erkennbar ist, dass ein Beförderungsverbot keine Auswirkungen auf den weiteren dienstlichen Werdegang der Soldatin oder des Soldaten haben wird; § 16 Absatz 1 ist nicht anzuwenden. Neben oder anstelle der Kürzung des Ruhegehalts kann auf Kürzung des Ausgleichs nach § 53 des Soldatenversorgungsgesetzes erkannt werden. Im Übrigen darf wegen desselben Dienstvergehens nur eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme verhängt werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/60#abs-5 (5) Wegen eines Verhaltens, das nach § 17 Absatz 3 in Verbindung mit § 23 Absatz 2 Nummer 2 zweite Alternative des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt, dürfen bei Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sowie bei Personen nach § 1 Absatz 3 als gerichtliche Disziplinarmaßnahmen nur Dienstgradherabsetzung oder Aberkennung des Ruhegehalts verhängt werden.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/60#abs-6 (6) Die Wehrdienstgerichte dürfen auch einfache Disziplinarmaßnahmen verhängen.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/60#abs-7 (7) Die §§ 38 und 39 gelten auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren.