Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 28 Stufen der Disziplinarbefugnis
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BVerfG, 02.05.1967 – 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66Ne bis in idem nicht im Verhältnis von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung zu Kriminalstrafen; Berücksichtigung einer disziplinaren Arreststrafe bei strafgerichtlicher VerurteilungZitiert von 9
- BVerfG, 18.02.1970 – 2 BvR 531/68Dienstpflichtverletzung durch Offiziere und Unteroffiziere, die bei politischen Diskussionen innerhalb des Dienstes die freiheitlich-demokratische Ordnung in Frage stellen; Zitiergebot; Mißbrauch der Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische OrdnungZitiert von 65
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WRB 1.25Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Befehls zur Vorlage des Impfausweises an den Disziplinarvorgesetzten
- BVerwG, 01.10.2025 – 2 WD 30.24Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Widerruf des Diensteides und Ankündigung des Ungehorsams im EinsatzfallZitiert von 4
- BVerwG, 17.09.2024 – 1 W-VR 6/24Eilantrag gegen die Übertragung von Befehls- und Disziplinarbefugnissen
- BVerwG, 05.06.2024 – 1 WB 72/22Übertragung der Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.04.2024 – 2 WRB 3/23Unbegründete Rechtsbeschwerde betreffend die Verhängung einer DisziplinarbußeZitiert von 3
- BVerwG, 16.12.2010 – 2 WDB 3/10Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; anhörungspflichtige Stelle; Anhörung der VertrauenspersonZitiert von 6
- BVerwG, 06.10.2010 – 2 WD 35/09Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer Schriften/Dateien; unterschiedliche Pflichtenkreise; Maßnahmebemessung; Einstellung des StrafverfahrensZitiert von 16
9 Entscheidungen zu § 28 WDO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/28#abs-1 (1) Die Disziplinarbefugnis ist nach der Dienststellung der Disziplinarvorgesetzten abgestuft. Es können verhängen
Die Bundesministerin der Verteidigung oder der Bundesminister der Verteidigung stellt fest, welche Vorgesetzten sich in den in Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten entsprechenden Dienststellungen befinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/28#abs-2 (2) Eine Disziplinarvorgesetzte oder ein Disziplinarvorgesetzter hat die Disziplinarbefugnis der nächsthöheren Stufe, wenn die oder der sonst zuständige Disziplinarvorgesetzte nicht erreichbar ist und die militärische Disziplin ein sofortiges Einschreiten erfordert. Solche Fälle sind unverzüglich der oder dem sonst zuständigen Disziplinarvorgesetzten zu melden.