Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 152 Einschränkung von Grundrechten
Stand: 13.04.2025
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- BVerwG, 15.01.2026 – 2 WDB 9.25Beschlagnahme von Dateien; fehlende Zustimmung in die Sicherstellung von Cloud-DateienZitiert von 4
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Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) sowie das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.