Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 84 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/84#abs-1 (1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren, auf denen die Entscheidung beruht, sind im gerichtlichen Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für die Einleitungsbehörde, den Wehrdisziplinaranwalt und das Wehrdienstgericht bindend. Das Wehrdienstgericht hat jedoch die nochmalige Prüfung solcher Feststellungen zu beschließen, deren Richtigkeit seine Mitglieder mit Stimmenmehrheit, bei einfacher Besetzung der Truppendienstkammer mit der Stimme des Vorsitzenden, bezweifeln. Dies ist in den Urteilsgründen zum Ausdruck zu bringen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/84#abs-2 (2) Die in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind nicht bindend, können aber der Entscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren ohne nochmalige Prüfung zu Grunde gelegt werden.
Wird zitiert von 128 Entscheidungen zu § 84 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.09.2011 – 2 WD 18/10Ausländisches Strafurteil; Bindungswirkung; Strafbefehlsverfahren; Ermittlungen zur Rechtskraft; LösungsbeschlussZitiert von 9
- BVerwG, 04.03.2021 – 2 WD 11/20Kindesmissbrauch; Besitz einer großen Anzahl kinder- und jugendpornographischer Dateien; Bindung an strafgerichtliche TatsachenfeststellungenZitiert von 29
- BVerwG, 28.11.2007 – 2 WD 28.06Zitiert von 16
- BVerwG, 14.11.2007 – 2 WD 29.06Zitiert von 21
- BVerwG, 04.05.2021 – 2 WD 16/20Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unerlaubten Fernbleibens vom Dienst, Drogendelikten und Fahren ohne FahrerlaubnisZitiert von 7
- BVerwG, 15.04.2021 – 2 WD 14/20Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer DateienZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.11.2024 – 2 WD 10/24Aberkennung des Ruhegehalts wegen Trennungsgeld- und ReisebeihilfebetrugsZitiert von 11
- BVerwG, 23.10.2024 – 2 WNB 3/24Nachträgliche Aufhebung einer Disziplinarbuße bei Sachverhaltsidentität mit strafgerichtlichem FreispruchZitiert von 2
- BVerwG, 17.09.2024 – 2 WD 5/24Beihilfe zur räuberischen Erpressung; Milderungsgründe; VerfahrensdauerZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 84 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.