Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 107 Gegenstand der Urteilsfindung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/107#abs-1 (1) Zum Gegenstand der Urteilsfindung können nur die Pflichtverletzungen gemacht werden, die in der Anschuldigungsschrift und ihren Nachträgen dem Soldaten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/107#abs-2 (2) Nach Anhörung des Wehrdisziplinaranwalts kann das Truppendienstgericht solche Pflichtverletzungen aus dem gerichtlichen Disziplinarverfahren ausklammern, die für die Art und Höhe der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme nicht oder voraussichtlich nicht ins Gewicht fallen. Die ausgeklammerten Pflichtverletzungen können nicht wieder in das gerichtliche Disziplinarverfahren einbezogen werden, es sei denn, die Beschränkungsvoraussetzungen entfallen nachträglich. Eine Verfolgung der ausgeklammerten Pflichtverletzungen ist nach dem unanfechtbaren Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht mehr zulässig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/107#abs-3 (3) Der Urteilsfindung können auch die Beweise zu Grunde gelegt werden, die nach § 106 Abs. 2 Gegenstand der Hauptverhandlung waren.
Wird zitiert von 81 Entscheidungen zu § 107 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.09.2008 – 2 WD 19.07Zitiert von 16
- BVerwG, 14.11.2007 – 2 WD 29.06Zitiert von 21
- BVerwG, 06.05.2003 – 2 WD 29.02Zitiert von 58
- BVerwG, 04.05.2021 – 2 WD 16/20Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unerlaubten Fernbleibens vom Dienst, Drogendelikten und Fahren ohne FahrerlaubnisZitiert von 7
- BVerwG, 04.06.2020 – 2 WD 10/19Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen 14-fachen KindesmissbrauchZitiert von 39
- BVerwG, 14.10.2009 – 2 WD 16.08Zitiert von 22
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.10.2024 – 2 WD 7/24verbale sexueller Belästigung; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 3
- BVerwG, 23.05.2024 – 2 WD 13/23Entfernung aus dem Dienst bei fehlender VerfassungstreueZitiert von 22
- BVerwG, 19.04.2024 – 2 WD 9/23Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bei verfassungswidriger Betätigung zugunsten der Identitären Bewegung DeutschlandsZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 107 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.