Gesetze / Landesrecht Bayern / Weiterbildungsordnung für Ärzte im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“
WBO-ÖGW§ 5b
Stand: 25.08.2026
Über Anerkennungen und Anrechnungen nach dieser Verordnung entscheidet das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.