Gesetze / Verwaltungszustellungsgesetz
VwZG§ 8 Heilung von Zustellungsmängeln
Stand: 10.06.2019
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
Wird zitiert von 465 Entscheidungen zu § 8 VwZG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Münster, 28.06.2005 – 2 K 3890/01 E
- BFH, 03.02.2004 – VII R 30/02Zitiert von 11
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 – 2 B 6/20Zitiert von 11
- VGH Bayern, 04.10.2022 – 15 ZB 22.30627Zitiert von 3
- FG Düsseldorf, 08.11.2023 – 2 K 2158/20 AOZitiert von 2
- VG Cottbus, 09.12.2022 – VG 6 K 939/17.AZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 06.08.2026 – 16 L 1177/26.AEilrechtsschutz gegen Ablehnung eines Asylfolgeantrags; Bekanntgabe des Erstbescheids und Voraussetzungen einer Zustellungsfiktion Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 24.06.2026 – 15 A 806/23
- VG Köln, 09.06.2026 – 3 K 6121/22.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 VwZG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.