Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg
VwVfGBbg§ 12 Verweisung in anderen Rechtsvorschriften
Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Landes auf das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2004 (GVBl. I S. 78), das durch Gesetz vom 11. März 2008 (GVBl. I S. 42) geändert worden ist, oder dessen Vorschriften verwiesen wird, tritt an deren Stelle § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder dessen entsprechenden Vorschriften.
nach oben
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 12 VwVfGBbg →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.