Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/10#abs-1 (1) Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/10#abs-2 (2) Die Behörden sollen die Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen nach Möglichkeit auf elektronischem Weg anbieten. § 3a Absatz 2 und 3 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 10 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 23.04.2026 – 25 K 5521/23
- VG Köln, 01.07.2021 – 10 L 1088/21Zitiert von 2
- OVG NRW, 14.04.2026 – 22 B 64/26.AK
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 – 18 K 6015/23Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 – 18 K 6019/23Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 – 18 K 6016/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 04.02.2026 – 19 K 4374/25
- VG Gelsenkirchen, 21.07.2025 – 19 L 1097/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 20.03.2025 – 12 B 951/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.