Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsreform-Teilzeitverordnung

VwRefATZV

§ 1 Betroffene Verwaltungsbereiche

Stand: 25.08.2026

Bayern

Als Bereiche, in denen wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen in wesentlichem Umfang Stellen abgebaut werden, gelten

1. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

– Autobahndirektion Nordbayern, Landesbaudirektion

– Staatliche Bauämter (einschließlich der staatlichen Hochbauämter, Hochschulbauämter und Straßenbauämter bis zu ihrem Wegfall)

2. aus dem Bereich des Staatsministeriums der Justiz

– Vollziehungsbeamte der Justiz

3. aus dem Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

– Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

– Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

4. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

– Ämter für Ländliche Entwicklung

– Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und staatliche agrarwirtschaftliche Fachschulen

5. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

– Zentrum Bayern Familie und Soziales, ohne Reha-Klinik Bad Reichenhall

6. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

– Bayerisches Landesamt für Umwelt

– Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

– Wasserwirtschaftsämter

7. aus dem Bereich verschiedener Ressorts

– Regierungen.

§ 2