Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsreform-Teilzeitverordnung
VwRefATZV§ 1 Betroffene Verwaltungsbereiche
Stand: 25.08.2026
Als Bereiche, in denen wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen in wesentlichem Umfang Stellen abgebaut werden, gelten
1. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
– Autobahndirektion Nordbayern, Landesbaudirektion
– Staatliche Bauämter (einschließlich der staatlichen Hochbauämter, Hochschulbauämter und Straßenbauämter bis zu ihrem Wegfall)
2. aus dem Bereich des Staatsministeriums der Justiz
– Vollziehungsbeamte der Justiz
3. aus dem Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
– Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
– Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
4. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
– Ämter für Ländliche Entwicklung
– Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und staatliche agrarwirtschaftliche Fachschulen
5. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
– Zentrum Bayern Familie und Soziales, ohne Reha-Klinik Bad Reichenhall
6. aus dem Bereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
– Bayerisches Landesamt für Umwelt
– Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
– Wasserwirtschaftsämter
7. aus dem Bereich verschiedener Ressorts
– Regierungen.