Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

VollstrZustÜbk1988G

(XXXX) Art 3 und 4 (weggefallen)

Stand: 10.06.2019

Bund

Für (XXXX) Art 3 und 4 VollstrZustÜbk1988G liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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