Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
VollstrZustÜbk1988G(XXXX) Art 3 und 4 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) Art 3 und 4 VollstrZustÜbk1988G liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.