Gesetze / Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz
VkBkmG§ 1 Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
Stand: 01.01.2023
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- BVerwG, 27.06.2013 – 3 C 21/12Neustädter Bucht; Befahrensverordnung; doppelt dynamische Verweisung auf technische Norm; KenntnisnahmemöglichkeitZitiert von 79
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VkBkmG/1#abs-1 (1) Das Bundesgesetzblatt ist das Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Das Bundesgesetzblatt ist außerdem das Bekanntmachungsorgan des Bundes, wenn durch Rechtsvorschrift die amtliche Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vorgeschrieben ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VkBkmG/1#abs-2 (2) Der Bundesanzeiger ist ein Bekanntmachungsorgan des Bundes. Er hat einen amtlichen Teil. Dieser ist bestimmt für
Der Bundesanzeiger kann weitere Teile für andere Bekanntmachungen enthalten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VkBkmG/1#abs-3 (3) Das Bundesgesetzblatt und der Bundesanzeiger werden vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben.