Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/zur Film- und Videoeditorin VideoedAusbV § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert drei Jahre.