§ 23 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
Stand: 24.08.2023
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 – 10 S 1307/15
- KG, 20.04.2011 – Verg 2/11
- BGH, 09.02.2004 – X ZB 44/03Vergaberecht: Beginn der Wartefrist vor der Zuschlagserteilung mit der Absendung der Vorabinformation; Rechtshängigkeit des Nachprüfungsantrags KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VG Cottbus, 21.12.2021 – 3 K 2560/17Zitiert von 1
- OLG Naumburg, 27.11.2014 – 2 U 152/13Zitiert von 2
- OLG Naumburg, 27.02.2014 – 2 Verg 5/13Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Naumburg, 26.07.2012 – 2 Verg 2/12Zitiert von 8
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 – VII-Verg 11/11
- OLG Saarbrücken, 27.04.2011 – 1 Verg 5/10Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 VgV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/23#abs-1 (1) Der öffentliche Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung an, dass er ein dynamisches Beschaffungssystem nutzt und für welchen Zeitraum es betrieben wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/23#abs-2 (2) Der öffentliche Auftraggeber informiert die Europäische Kommission wie folgt über eine Änderung der Gültigkeitsdauer:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/23#abs-3 (3) In den Vergabeunterlagen sind mindestens die Art und die geschätzte Menge der zu beschaffenden Leistung sowie alle erforderlichen Daten des dynamischen Beschaffungssystems anzugeben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/23#abs-4 (4) In den Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob ein dynamisches Beschaffungssystem in Kategorien von Leistungen untergliedert wurde. Gegebenenfalls sind die objektiven Merkmale jeder Kategorie anzugeben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/23#abs-5 (5) Hat ein öffentlicher Auftraggeber ein dynamisches Beschaffungssystem in Kategorien von Leistungen untergliedert, legt er für jede Kategorie die Eignungskriterien gesondert fest.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/23#abs-6 (6) § 16 Absatz 4 und § 51 Absatz 1 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass die zugelassenen Bewerber für jede einzelne, über ein dynamisches Beschaffungssystem stattfindende Auftragsvergabe gesondert zur Angebotsabgabe aufzufordern sind. Wurde ein dynamisches Beschaffungssystem in Kategorien von Leistungen untergliedert, werden jeweils alle für die einem konkreten Auftrag entsprechende Kategorie zugelassenen Bewerber aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten.