§ 35 Nebenangebote
Stand: 01.07.2026
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- Vergabekammer des Landes Berlin, 04.04.2025 – VK-B1-03/25
- OLG Düsseldorf, 20.12.2019 – Verg 35/19
- BGH, 10.05.2016 – X ZR 66/15Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung bei der Zulassung von Nebenangeboten - IndustriebracheZitiert von 1
- LG Halle, 18.12.2025 – 8 O 55/25
- OLG Frankfurt am Main, 15.03.2022 – 11 Verg 10/21Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 25.11.2021 – 11 Verg 4/21
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 28.03.2018 – VII Verg 54/17Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 VgV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/35#abs-1 (1) Der öffentliche Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung an, ob er Nebenangebote zulässt, vorschreibt oder ausschließt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Nebenangebote müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/35#abs-2 (2) Lässt der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zu oder schreibt er diese vor, legt er in den Vergabeunterlagen Mindestanforderungen fest und gibt an, in welcher Art und Weise Nebenangebote einzureichen sind. Die Zuschlagskriterien sind gemäß § 127 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen so festzulegen, dass sie sowohl auf Hauptangebote als auch auf Nebenangebote anwendbar sind. Nebenangebote können auch zugelassen oder vorgeschrieben werden, wenn der Preis oder die Kosten das alleinige Zuschlagskriterium sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/35#abs-3 (3) Der öffentliche Auftraggeber berücksichtigt nur Nebenangebote, die die Mindestanforderungen erfüllen. Ein Nebenangebot darf nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil es im Falle des Zuschlags zu einem Dienstleistungsauftrag anstelle eines Lieferauftrags oder zu einem Lieferauftrag anstelle eines Dienstleistungsauftrags führen würde.