Gesetze / Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts
VerschÄndGAnhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 953)
Stand: 10.06.2019
Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...
... mit folgenden Maßgaben:
Änderungsverlauf
-
12.04.2019 Ausfertigung
Anhang EV geändert durch Artikels 4 Abs. 2 durch Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 12. April 2019 (BGBl. I 496 402 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse)
BGBl. 2019 I S. 496
BGBl. 2019 I S. 496 Gesetzgebungsmaterialien
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