Gesetze / Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts
VerschÄndGArt 2 § 4
Stand: 10.06.2019
Die §§ 2, 3 sind im Verfahren bei Feststellung der Todeszeit entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts
VerschÄndGStand: 10.06.2019
Die §§ 2, 3 sind im Verfahren bei Feststellung der Todeszeit entsprechend anzuwenden.