Gesetze / Versorgungsrücklagegesetz
VersRücklG§ 2 Errichtung
Stand: 10.06.2019
Aus den Zuführungen nach § 14a Absatz 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird eine „Versorgungsrücklage des Bundes“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Gesetze / Versorgungsrücklagegesetz
VersRücklGStand: 10.06.2019
Aus den Zuführungen nach § 14a Absatz 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird eine „Versorgungsrücklage des Bundes“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.