Gesetze / Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
VersFinKflAusbV§ 11 Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/11#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/11#abs-2 (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 Nummer 1 bis 6 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/11#abs-3 (3) Für den Nachweis nach Absatz 1 Nummer 7 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/11#abs-4 (4) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/11#abs-5 (5) Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.