§ 26 Aufgaben
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerpackG/26?asof=2022-01-01#abs-1 (1) Die Zentrale Stelle ist mit der Wahrnehmung der in Satz 2 aufgeführten hoheitlichen Aufgaben beliehen. Die Zentrale Stelle
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerpackG/26?asof=2022-01-01#abs-2 (2) Die Zentrale Stelle nimmt die in Satz 2 aufgeführten Aufgaben in eigener Verantwortung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften wahr. Die Zentrale Stelle
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VerpackG/26?asof=2022-01-01#abs-3 (3) Die Zentrale Stelle darf nur die ihr durch die Absätze 1 und 2 zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Mit Ausnahme der Finanzierungsvereinbarungen nach § 25 Absatz 1 Satz 2 darf sie Verträge mit Systemen oder Entsorgungsunternehmen weder schließen noch vermitteln.