Gesetze / Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

VerpackDG

§ 52 Gesamtumlage und Kalkulationszeitraum

Stand: 12.08.2026

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerpackDG/52#abs-1 (1) Die Umlagen nach § 50 Absatz 2 und § 51 Absatz 2 bilden jeweils einen Teil einer gemeinsamen Gesamtumlage.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerpackDG/52#abs-2 (2) Die Gesamtumlage nach Absatz 1 ist für einen Kalkulationszeitraum von höchstens einem Geschäftsjahr zu bemessen.

§ 51 § 53