Gesetze / Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung
VermVerMiV§ 6 Inkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.