Gesetze / Vermögensanlagengesetz
VermAnlG§ 8a Gültigkeit des Verkaufsprospekts
Stand: 10.06.2019
Ein Verkaufsprospekt ist nach seiner Billigung zwölf Monate lang für öffentliche Angebote gültig, sofern er um die nach § 11 erforderlichen Nachträge ergänzt wird.