Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr VerkKfmAusbV 1999 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 23.01.2026. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.