Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr VerkKfmAusbV 1999 § 10 Außerkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 23.01.2026 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.