Gesetze / Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
VerkFlBerG§ 12 Kosten
Stand: 10.06.2019
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der öffentliche Nutzer. Gerichtskosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz werden nicht erhoben.
Gesetze / Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
VerkFlBerGStand: 10.06.2019
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der öffentliche Nutzer. Gerichtskosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz werden nicht erhoben.