Gesetze / Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll
VerifZusAusfG§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerifZusAusfG/23#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Zusatzprotokoll für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerifZusAusfG/23#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Zusatzprotokoll nach seinem Artikel 17 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VerifZusAusfG/23#abs-3 (3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Ausführungsgesetz vom 7. Januar 1980 (BGBl. I S. 17) zum Verifikationsabkommen außer Kraft.