Gesetze / Vergabemindestentgeltverordnung 2019

VergMindV 2019

§ 2 Begriffsbestimmung

Bund

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch betraut.

←§ 1 →§ 3