Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vergütungsoffenlegungsgesetz
VergütungsOG§ 4 Geltungsregelung
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nordrhein-Westfalen
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Der Minister
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Der Minister
für Generationen, Familie,
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Der Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien