Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VergütungsOG · GV. NRW. S. 624

Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts

4 Normen · ausgefertigt 17.12.2009 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Offenlegung von Vergütungen bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen
  4. § 3 Offenlegung von Vergütungen bei Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Unternehmens
  5. § 4 Geltungsregelung